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Feuerwehrhaus mit Probenraum in Dirlos

Vereinssatzung

 

Die Satzung des Vereins könnte man auch als unser “Grundgesetz” bezeichnen. Als Verfassung sind in ihr alle wichtigen Grundlagen des Vereinslebens geregelt, z.B. die Zusammensetzung der Vorstandsgruppe oder alle Rechte und Pflichten der Orchestermitglieder.

Außerdem erlaubt die Satzung uns, den Zusatz “e.V.” im Namen zu tragen. Die Inhalte wurden unter Einbezug des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) speziell auf das Orchester zugeschnitten und mit der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Fulda bestätigt.

 

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